Preisliste Deponie
Das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern hat der Burgergemeinde Wynau am 15. Dezember 2006 die abfallrechtliche Betriebsbewilligung für den Betrieb einer Inertstoffdeponie, für die Annahme von anderen kontrollpflichtigen Abfällen sowie für die Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen erneuert. Die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990 enthält strenge Anforderungen an die abzulagernden Abfälle, vorab jene für Inertstoffdeponien.
In Inertstoffdeponien dürfen nur gesteinsähnliche, schadstoffarme Materialien gelagert werden, die beim Auswaschen mit Wasser kaum Schadstoffe abgeben. (Gemäss Stoffzulassungsliste).
90 Humus auf Anfrage
92 Ausbauasphalt und Strassenaufbruch, CHF 10.00 mit weniger als 5'000 mg/kg PAK im Bindemittel
93 Betonabbruch sauber ? 70 x 70 x 70 cm gratis
91 Unverschmutzter Aushub, wird nur in Klinmengen angenommen CHF 19.00
95 Bauabfälle gemäss Stoffzulassungsliste CHF 39.00 exkl. VASA
97 Inertstoffe gemäss Anhang 1 Ziff. 11 TVA CHF 39.00 exkl. VASA
Annahme nur mit Eluattest und nach bewilligtem
Ablagerungsgesuch GSA
Der Bundesrat hat die total revidierte Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) beschlossen. So wird ab 01.01.2009 eine Abgabegebühr auf Inertstoffen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen erhoben (im Moment untersteht unverschmutzter Aushub noch nicht dieser Pflicht). Der Abgabesatz der VASA beträgt einheitlich CHF 3.--/t bzw. CHF 4.50/m3 und ist MWSt-pflichtig. Diese Abgabe wird Ihnen auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Deponieanlieferungen ab 50 m³ sind am Vortag bis 16.00 Uhr anzumelden.
Für die Konformität des angelieferten Materials ist der Anlieferer verantwortlich. Dies wird mit der Unterschrift des Anlieferers bestätigt. Werden widerrechtlich nicht gestattete Materialien deponiert, so sind diese gegen Aufwandentschädigung wieder aufzuladen.

