Die Burgergemeinde Wynau

Bürger gehören der Einwohnergemeinde an - Burger der Burgergemeinde, d.h. Burger sind Bürger, aber nicht alle Bürger sind Burger!

In der Staatsverfassung des Kantons Bern werden die Burgergemeinden explizit erwähnt und ihre Funktion wie folgt umschrieben: «Die Burgergemeinden setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein. Sie nehmen ihre angestammten Aufgaben wahr.»

Die Burgergemeinde Wynau verfügt im Gegensatz zur Einwohnergemeinde über keine Steuerhohheit. Soweit ihr Vermögen und der Ertrag nicht gemeinnützigen Aufwendungen dienen, ist die Burgergemeinde Wynau steuerpflichtig.

Zur Burgergemeinde Wynau gehört man durch Abstammung, Adoption oder Eheschliessung. Neuen Bewerbern kann das Burgerrecht von den Stimmberechtigten der Burgerversammlung erteilt werden. Das Burgerrecht kann auch schenkungsweise an Personen erteilt werden, die sich in besonderer Weise für Wynau oder ganz allgemein für das öffentliche Wohl eingesetzt haben. Die BurgerInnen von Wynau gehören folgenden angestammten Burgergeschlechtern an: Ammann, Andres, Bausch, Bohnenblust, Christen, Glur, Gruner, Herzig, Hofer, Hunziker, Käppeli, Klötzli, Kohler, Lemp, Richard, Richner, Wirz, Wullschleger. (Anmerkung im Burgerrodel: Klötzli und Bausch 1861 durch den Regierungsrat eingebürgert).

Die Burgergemeinde Wynau hat heute drei hauptsächliche Geschäftsbereiche: