Burgerversammlung
Die Burgerversammlung
Das oberste Organ der Burgergemeinde sind die stimmberechtigten BurgerInnen mit Wohnsitz in Wynau.
Sie treffen sich jährlich zu zwei ordentlichen Versammlungen:
- im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen
- im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag zur laufenden Rechnung zu beschliessen
Das Stimmrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist, seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt und als Burger von Wynau eingetragen ist.
Sie sind noch nicht BurgerIn? Dann informieren Sie sich doch hier.
Formulare zum Download
Organigramm der Burgergemeinde Wynau
Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Wynau
Galerie Burgerwappen






